Umsetzung der NIS2-Richtlinie in Europa

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Umsetzung NIS2 in der EU

Die Umsetzung der NIS2-Richtlinie in Europa: Ein Flickenteppich der Cybersecurity-Gesetzgebung

Die NIS2-Richtlinie, deren Ziel es ist, das Cybersicherheitsniveau in der EU zu verbessern, sollte bis zum 17. Oktober 2024 von allen Mitgliedstaaten in nationales Recht überführt werden. Es zeigt sich, wie so oft bei EU-weiten Regulierungen, ein uneinheitliches Bild. So haben einige Länder haben ihre Gesetze bereits verabschiedet haben, andere stecken andere noch mitten im Gesetzgebungsprozess.

Vorreiter bei der Umsetzung

Einige Länder haben die Richtlinie bereits in nationales Recht überführt und damit die Grundlage für eine verbesserte Cybersicherheitsstrategie geschaffen. In diesen Staaten sind die neuen Sicherheitsanforderungen bereits verbindlich und Unternehmen müssen sich an die neuen Regelungen halten:

Länder auf der Zielgeraden

Andere EU-Staaten sind bereits auf der Zielgrade und haben die Umsetzung der Richtlinie zwar noch nicht abgeschlossen, befinden sich aber in einem fortgeschrittenen Stadium der Gesetzgebung. Es ist davon auszugehen, dass die NIS2-Richtlinie in diesen Staaten spätestens 2025 vollständig umgesetzt wird.

Bremsklötze und unklare Perspektiven

Besonders problematisch gestaltet sich die Situation in Deutschland und Spanien.

  • Deutschland
    In Deutschland wurden bereits mehrere Gesetzesentwürfe zur Umsetzung der NIS2 Richtlinie veröffentlicht, jedoch verzögert sich der Prozess aktuell erheblich. Hauptgründe hierfür sind sind die politischen Umstrukturierungen durch den Regierungswechsel und Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern über die genaue Ausgestaltung der Umsetzung. Eine Umsetzung wird frühestens im Herbst 2025 erwartet.
    BSI – NIS-2-regulierte Unternehmen

  • Spanien
    Auch in Spanien gibt bislang kaum konkrete Fortschritte. So ist weder ein offizieller Gesetzesentwurf noch eine nennenswerte öffentliche Diskussionen bekannt. Deshalb bleibt ungewiss, wann und wie die NIS2-Richtlinie dort implementiert wird.
    NIS2 Directive – Centro Criptológico Nacional – CNI

Ein Flickenteppich der Cybersicherheit
Die ungleiche Umsetzung der NIS2-Richtlinie zeigt einmal mehr, dass es keinen einheitlichen Weg zur Cybersicherheit gibt. Während einige Länder die neuen Standards zügig integriert haben, kämpfen andere noch mit internen Herausforderungen. Die Folge ist eine uneinheitliche Sicherheitslandschaft in der EU, die Unternehmen vor Herausforderungen stellt und den angestrebten einheitlichen Schutz digitaler Infrastrukturen erschwert.

Es bleibt spannend zu beobachten, wie sich die verschiedenen Ansätze auf die Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit in Europa auswirken werden. Für Unternehmen bedeutet dies, sich jetzt mit den jeweiligen nationalen Anforderungen auseinanderzusetzen, um rechtzeitig die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren. Die Cybersicherheit bleibt damit ein dynamisches und hochrelevantes Thema, das auch in den kommenden Jahren die digitale Landschaft Europas prägen wird.